Der Stiftungsrat trägt die oberste Verantwortung.
Seine wichtigste Aufgaben sind:
- Bestimmung der Gesamtstrategie und Überwachung ihrer Umsetzung
- Erlass der Stiftungsreglemente
- Abnahme von Geschäftsbericht und Rechnung
- Periodische Überwachung der gesamten Anlagetätigkeit
- Wahl von Stiftungsausschuss und Anlagekommission
- Wahl der Geschäftsleitung der Stiftung